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310 m²
Property type
Building land
Available
By arrangement
Purchase price
CHF 760,000
Key data
Property type
Building land
Room
not available
Floor
not available
Living space
not available
Year of construction
not available
Available
By arrangement
Property area
310 m²
Purchase price
Purchase price
CHF 760,000
Description
Baulandparzelle mit vielfältigen Möglichkeiten
An ruhiger und zugleich zentraler Lage am Friedhofweg in Eglisau bietet diese 310 m² grosse Parzelle eine attraktive Ausgangslage für eine individuelle Immobilienentwicklung. Das Grundstück wurde durch die Eigentümerschaft bereits rechtsgültig abparzelliert; auch die Gehwegrechte sind klar geregelt. Damit bestehen transparente rechtliche Voraussetzungen für die weitere Planung und Projektierung.
Seit der rechtskräftigen Umzonung im September 2025 befindet sich die gesamte Parzelle in der Kernzone C. Diese Zonierung eröffnet ein vielseitiges Nutzungsspektrum: Zulässig sind Wohnnutzungen sowie höchstens mässig störende Handels- und Dienstleistungsbetriebe. Im Rahmen der geltenden Vorschriften kommen zudem Nutzungen aus den Bereichen Gastronomie, Beherbergung und weitere Gewerbebetriebe infrage. Dadurch eignet sich das Grundstück sowohl für ein reines Wohnprojekt als auch für eine durchdachte Kombination aus Wohnen und Arbeiten. Ein besonderer Vorteil: Das Entwicklungspotenzial muss nicht nur abstrakt beurteilt werden. Eine bereits erarbeitete architektonische Machbarkeitsstudie vermittelt eine konkrete Vorstellung davon, wie die Parzelle künftig genutzt und bebaut werden könnte.
Die im Dezember 2024 erstellte Vorstudie visualisiert ein mehrgeschossiges, an die Hanglage angepasstes Terrassenhaus mit grosszügigen Wohn- und Aussenbereichen. In der damaligen Projektidee waren zwei Wohneinheiten vorgesehen: eine grosszügige Wohnung mit rund 123,5 m² sowie eine Maisonettewohnung mit insgesamt rund 105,9 m². Ergänzt wurde das Konzept durch eine ca. 80 m² grosse Terrasse, einen rund 40 m² grossen Lounge- beziehungsweise Aussenbereich sowie gewerblich oder technisch nutzbare Flächen. Auch eine Tiefgarage wurde in der Studie als mögliche Option dargestellt. Die perspektivischen Darstellungen zeigen einen modernen, gestaffelten Baukörper mit grosszügigen Terrassen, weitläufigen Verglasungen und einer architektonischen Nutzung der Hanglage. Dadurch erhalten Interessenten bereits heute einen anschaulichen Eindruck davon, wie hochwertiges Wohnen, attraktive Aussenräume und eine zeitgemässe Architektur an diesem Standort miteinander verbunden werden könnten. Bei der weiteren Projektierung ist der harmonischen Einordnung in das gewachsene Ortsbild besondere Beachtung zu schenken. Dachform und Dachneigung sind auf die benachbarten Altbauten abzustimmen. Gleichzeitig bietet die Kernzone C einen interessanten gestalterischen Spielraum: Zwei Dachaufbauten in Form von Giebellukarnen oder Schleppgauben sind zulässig.
Weitere Formen von Dachaufbauten können im Rahmen der für die Kernzone C geltenden Vorgaben und vorbehaltlich der behördlichen Zustimmung geprüft werden. Damit besteht die Möglichkeit, eine eigenständige und zugleich ortsverträgliche Architektur zu entwickeln. Die Kombination aus ruhiger und zentraler Lage, klar geregelten Rechtsverhältnissen, vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten und einer bereits vorhandenen architektonischen Projektidee macht diese Parzelle zu einer interessanten Gelegenheit für private Bauherrschaften, Architekturschaffende und Investoren, die ein kompaktes Immobilienprojekt mit individuellem Charakter realisieren möchten.
Die dargestellte Machbarkeitsstudie dient ausschliesslich der Veranschaulichung eines möglichen Entwicklungsszenarios. Sämtliche Flächen-, Nutzungs-, Volumen- und Gestaltungsangaben sind auf Grundlage der aktuellen Bau- und Zonenordnung sowie im Rahmen eines ordentlichen Bewilligungsverfahrens neu zu prüfen.
Verlangen Sie unsere ausführliche Verkaufsdokumentation für weitere interessante Informationen.
Noch nicht das Richtige gefunden? Das Team von IMMOSEEKER steht Ihnen gerne zur Seite.
Seit der rechtskräftigen Umzonung im September 2025 befindet sich die gesamte Parzelle in der Kernzone C. Diese Zonierung eröffnet ein vielseitiges Nutzungsspektrum: Zulässig sind Wohnnutzungen sowie höchstens mässig störende Handels- und Dienstleistungsbetriebe. Im Rahmen der geltenden Vorschriften kommen zudem Nutzungen aus den Bereichen Gastronomie, Beherbergung und weitere Gewerbebetriebe infrage. Dadurch eignet sich das Grundstück sowohl für ein reines Wohnprojekt als auch für eine durchdachte Kombination aus Wohnen und Arbeiten. Ein besonderer Vorteil: Das Entwicklungspotenzial muss nicht nur abstrakt beurteilt werden. Eine bereits erarbeitete architektonische Machbarkeitsstudie vermittelt eine konkrete Vorstellung davon, wie die Parzelle künftig genutzt und bebaut werden könnte.
Die im Dezember 2024 erstellte Vorstudie visualisiert ein mehrgeschossiges, an die Hanglage angepasstes Terrassenhaus mit grosszügigen Wohn- und Aussenbereichen. In der damaligen Projektidee waren zwei Wohneinheiten vorgesehen: eine grosszügige Wohnung mit rund 123,5 m² sowie eine Maisonettewohnung mit insgesamt rund 105,9 m². Ergänzt wurde das Konzept durch eine ca. 80 m² grosse Terrasse, einen rund 40 m² grossen Lounge- beziehungsweise Aussenbereich sowie gewerblich oder technisch nutzbare Flächen. Auch eine Tiefgarage wurde in der Studie als mögliche Option dargestellt. Die perspektivischen Darstellungen zeigen einen modernen, gestaffelten Baukörper mit grosszügigen Terrassen, weitläufigen Verglasungen und einer architektonischen Nutzung der Hanglage. Dadurch erhalten Interessenten bereits heute einen anschaulichen Eindruck davon, wie hochwertiges Wohnen, attraktive Aussenräume und eine zeitgemässe Architektur an diesem Standort miteinander verbunden werden könnten. Bei der weiteren Projektierung ist der harmonischen Einordnung in das gewachsene Ortsbild besondere Beachtung zu schenken. Dachform und Dachneigung sind auf die benachbarten Altbauten abzustimmen. Gleichzeitig bietet die Kernzone C einen interessanten gestalterischen Spielraum: Zwei Dachaufbauten in Form von Giebellukarnen oder Schleppgauben sind zulässig.
Weitere Formen von Dachaufbauten können im Rahmen der für die Kernzone C geltenden Vorgaben und vorbehaltlich der behördlichen Zustimmung geprüft werden. Damit besteht die Möglichkeit, eine eigenständige und zugleich ortsverträgliche Architektur zu entwickeln. Die Kombination aus ruhiger und zentraler Lage, klar geregelten Rechtsverhältnissen, vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten und einer bereits vorhandenen architektonischen Projektidee macht diese Parzelle zu einer interessanten Gelegenheit für private Bauherrschaften, Architekturschaffende und Investoren, die ein kompaktes Immobilienprojekt mit individuellem Charakter realisieren möchten.
Die dargestellte Machbarkeitsstudie dient ausschliesslich der Veranschaulichung eines möglichen Entwicklungsszenarios. Sämtliche Flächen-, Nutzungs-, Volumen- und Gestaltungsangaben sind auf Grundlage der aktuellen Bau- und Zonenordnung sowie im Rahmen eines ordentlichen Bewilligungsverfahrens neu zu prüfen.
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