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4.5 Rooms, 1. floor
Property type
Apartment
Available
By arrangement
Purchase price
On request
1898 St-Gingolph
Address copied
Online for one month
Key data
Online for one month
Property type
Apartment
Room
4.5
Floor
1. floor
Living space
not available
Year of construction
1990
Available
By arrangement
Floor space
100 m²
Balcony
1
Wheelchair accessible
Features
Balcony/
Indoor parking
Outdoor parking
Lift
Description
Appartement 4.5 Zimmer mit Balkon und Seeblick (1. Stock)
**1. LAGE**
Saint-Gingolph ist in zwei Gemeinden geteilt: die erste ist schweizerisch und liegt im Kanton Wallis, die zweite ist französisch und gehört zur Haute-Savoie.
Am Ufer des Genfersees liegt Saint-Gingolph auch von majestätischen Bergen (Grammont, Blanchard) umgeben und verfügt über eine 8 Kilometer lange Uferpromenade am Genfersee.
Dieses Dorf ist mit dem Auto, dem Zug oder dem Schiff der Compagnie Générale de Navigation erreichbar.
**Verkehrsmittel:**
Zug: Der Bahnhof CFF (schweizerische Seite) verbindet Saint-Gingolph direkt mit den regulären Linien des Chablais.
-Schiff: Die Anlegestelle CGN ermöglicht es, die anderen Ufer des Genfersees zu erreichen.
**Schulen**
Die Schule von St-Gingolph, in der Nähe des Gebäudes, nimmt Schüler von 1H bis 8H auf.
Der Cycle d'orientation von Vouvry nimmt Schüler ab der 9H bis zur 11H auf.
**Geschäfte**
Es gibt mehrere Geschäfte des täglichen Bedarfs in St.-Gingolph, Frankreich, und Einkaufszentren, die 10 Minuten mit dem Auto entfernt sind.
Auf den Höhen des Dorfes befindet sich das Dorf Le Frenay, das sehr frequentiert ist: die Stätte besteht aus Wäldern, Lichtungen, Picknickplätzen und vielen Wanderwegen (Tanay-See, Lovenex-See und Darbon-See, Grammont, Dent d'Oche, Cornettes de Bise,?.Dorf Novel).
**2. APARTMENT-BESCHREIBUNG LOT 5155 APARTMENT NR. 23**
Appartement 4.5 Zimmer mit Balkon und Seeblick
Eingangshalle mit Einbauschränken
Wohnzimmer mit Balkon und Seeblick
3 Schlafzimmer
1 Badezimmer
1 separates WC
1 Küche mit Balkon und Bergblick
1 Keller Nr. 13
1 Gemeinschaftswaschküche
1 gemeinsamer Fahrradraum
1 Parkplatz in der Garage (U-V oder W)(COP 688)
1 Außenparkplatz (COP 271)
**3. INDIKATIVER PREIS**
Wichtige Hinweis:
Das Gebäude wird im Prinzip an den Höchstbietenden verkauft (siehe Kapitel 4).
**Verkaufspreis (indikativ)**: Fr. 510'000.-
Appartement wird frei verkauft.
**Gebühren**: Die Gebühren des Notars und des Grundbuchamtes sind vom Käufer zu tragen.
**Verfügbarkeit**: Sofort verfügbar, nach Abschluss des Angebotsverfahrens.
Renovationsfonds per 30.06.2025:
Ca. Fr. 57'000.--
Monatliche PPE-Kosten:
Ca. Fr. 410.--/Monat
**4. VERLAUF UND PRINZIPIEN DER VERSTEIGERUNG**
Gebäude des OFCL
Verlauf und Prinzipien der Versteigerung:
I. Anforderungen an die Kaufangebote
Wenn Immobilien des Bundesamtes für Bauten und Logistik (OFCL) durch öffentliche Versteigerung verkauft werden, müssen die Kaufangebote schriftlich und unterschrieben, innerhalb der festgelegten Frist (Poststempel oder E-Mail), an die im Angebot genannte Stelle (veröffentlicht in einem Printmedium oder online auf einem spezialisierten Portal) eingereicht werden, mit dem Hinweis
Nur die innerhalb der festgelegten Frist (Poststempel oder E-Mail) eingereichten Angebote, die die folgenden Angaben enthalten, werden berücksichtigt:
- Name und Adresse des interessierten Käufers; eine Änderung des Bietenden nach dem ersten Angebot (z.B. Austausch einer natürlichen Person gegen eine juristische Person oder umgekehrt) führt automatisch zum Ausschluss aus dem Verfahren;
- Preis (ohne Zweifel erkennbar, absoluter Betrag, ohne Vorbehalt, ohne Bedingungen, in der Landeswährung, Möglichkeit, einen niedrigeren oder höheren Preis als den angegebenen Verkaufspreis anzubieten);
- grober Zeitplan für die Übertragung der Gewinne und Risiken;
- Informationen über die geplante Nutzung oder Umwidmung;
- Zustimmung ohne Vorbehalt zum Verfahren der Versteigerung, wie im Verkaufsdokument detailliert und in den Richtlinien des Kaufvertrags sowie in diesem Dokument
- rechtsgültige Unterschrift.
II. Verlauf der Versteigerung
Wenn innerhalb der festgelegten Frist Angebote eingereicht wurden, entscheidet das OFCL in der Regel innerhalb von 30 Tagen, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft, einen neuen Aufruf zur Angebotsabgabe durchführt oder die Immobilie im Immobilienbestand des OFCL behält.
Das OFCL informiert die interessierten Käufer schriftlich über seine Entscheidung.
Bei der ersten Runde der Angebotsabgabe muss eine Finanzierungsgarantie einer Bank vorgelegt werden.
Nach der ersten Runde der Angebotsabgabe und im Falle einer zweiten Runde werden alle Interessenten, die innerhalb der festgelegten Frist ein Angebot abgegeben haben, erneut eingeladen.
Danach werden nur die Bieter, die in der vorherigen Runde ein Angebot abgegeben haben, zu den folgenden Runden eingeladen.
Die bei den neuen Aufrufen zur Angebotsabgabe eingereichten Angebote müssen den gleichen formellen Anforderungen wie das erste Angebot entsprechen.
Die eingereichten Angebote werden nach den geltenden Verfahren des OFCL bearbeitet.
Während der Verhandlungen über den Verkauf ist es verboten, Informationen über die abgegebenen Angebote zu geben.
Wenn der angebotene Preis den Erwartungen des OFCL entspricht, haben die Kantone und Gemeinden, die ein Angebot abgegeben oder ihr Interesse an dem Verkauf bekundet haben, die Möglichkeit, die Immobilie zum besten angebotenen Preis zu erwerben (Art. 13 OILC).
Die Angebote der interessierten privaten Käufer werden berücksichtigt, wenn die Kantone und Gemeinden auf ihr Vorkaufsrecht gemäß Art. 13, Abs. 2, OILC verzichten.
Die Kantone und Gemeinden haben 30 Tage Zeit, um ihr Interesse schriftlich dem OFCL zu bestätigen.
Nach Ablauf dieser Frist entscheidet das OFCL, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft oder einen neuen Aufruf zur Angebotsabgabe veröffentlicht.
Wenn nicht genug Angebote eingehen, behält sich das OFCL das Recht vor, auf den Verkauf zu verzichten.
III. Vertragsabschluss
Die endgültige Entscheidung über den Verkauf wird erst nach Erhalt der folgenden Legitimationspapiere getroffen:
- amtlicher Ausweis (Reisepass oder Personalausweis) für natürliche Personen;
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister für juristische Personen.
Das OFCL behält sich das Recht vor, innerhalb von 10 Tagen nach der Verkaufsentscheidung eine Anzahlung von 20% zu verlangen.
Dieser Betrag wird vom Verkaufspreis abgezogen, wenn der Kaufvertrag abgeschlossen wird.
Wenn kein Kaufvertrag abgeschlossen werden kann, weil der interessierte Käufer seine Pflichten nicht erfüllt, wird diese Anzahlung nicht zurückgezahlt (Strafzahlung).
Alle Kosten, die mit der Übertragung des Eigentums verbunden sind, einschließlich der Grunderwerbsteuer, sind vom Käufer und Verkäufer gemäß den kantonalen Gepflogenheiten zu tragen.
Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises oder nach Vorlage einer unwiderruflichen Zahlungsgarantie einer schweizerischen Bank, die als Garantie vor der Beglaubigung des Kaufvertrags dient.
Es obliegt dem Käufer, die erforderlichen Baugenehmigungen für die zukünftige Nutzung oder Umwidmung der Immobilie zu beschaffen.
Er muss auch rechtzeitig die obligatorischen kantonalen Immobilien- und Sachversicherungen abschließen.
Die Schweizerische Eidgenossenschaft versichert sich selbst, weshalb es keine Versicherungspolice gibt.
Bundesamt für Bauten und Logistik
OFCL
**5. HAFTUNGSABSCHEID**
Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben werden als allgemeine Informationen und ohne Gewähr bereitgestellt.
Sie stellen keine vertragliche Verpflichtung dar.
Die endgültige Zuschlagerteilung ist ausdrücklich dem aktuellen Eigentümer vorbehalten.
Diese Dokumentation ist für die interessierten Personen bestimmt.
**6. WEITERE INFORMATIONEN**
- Erster Aufruf zur Angebotsabgabe bis 5. Oktober 2026 + Finanzierungsnachweis
- Zweiter Aufruf zur Angebotsabgabe (gegebenenfalls) + Finanzierungsnachweis
- Dritter Aufruf zur Angebotsabgabe (gegebenenfalls) + Finanzierungsnachweis
- Die Immobilie wird in ihrem aktuellen Zustand und ohne jegliche Gewähr verkauft; keine Ansprüche können wegen einer Anpassung an die Normen oder wegen etwaiger Arbeiten geltend gemacht werden, alle Kosten für eine eventuelle Renovierung oder Sanierung sind vom Käufer zu tragen, z.B. Verordnung über die elektrischen Anlagen (OIBT), Radon, Asbest usw.
- Die Schweizerische Eidgenossenschaft behält sich das Recht vor, die Immobilie aus dem Verkauf zurückzuziehen, ohne Angabe von Gründen
- Die Provisionen sind von der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu tragen
Location & Appeal
Demand Index
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Tranquility Index
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Average price in this region
CHF 300'000
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