"Volle Freizügigkeit: Definition bei Krankenkassen "
Möchten Sie die Krankenversicherung wechseln? Bei der Grundversicherung ist dies kein Problem. Comparis definiert die sogenannte volle Freizügigkeit.
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Definition volle Freizügigkeit
Volle Freizügigkeit besteht nur in der Grundversicherung. Jede Krankenkasse muss jedermann, der einen Versicherungsantrag bei ihr einreicht, ohne Vorbehalt in die Grundversicherung aufnehmen. Dies gilt auch, wenn der Antragssteller krank ist und sich in einer laufenden medizinischen Behandlung befindet.
Beim Wechsel des Versicherten in einen neuen Versicherungszweig mit besserer Deckung kann die Kasse einen Vorbehalt geltend machen (z.B. Wechsel von einer Halbprivat- in eine Privat-Spitalversicherung).