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1550 m²
Property type
Building land
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3113 Rubigen
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Property type
Building land
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Property area
1,550 m²
Description
Attraktives Grundstück mit Entwicklungspotenzial in Rubigen
Attraktives Grundstück mit Entwicklungspotenzial in Rubigen
1550 m² Grundstücksfläche in der Mischzone A interessantes Potenzial für einen Neubau
In der Gemeinde Rubigen bietet sich eine attraktive Gelegenheit für Investoren, Projektentwickler und Bauherren. Die 1550 m² grosse Parzelle Nr. 609 befindet sich vollständig in der Mischzone A und eröffnet vielfältige Möglichkeiten für die Realisierung eines Neubauprojekts.
Die Mischzone A erlaubt sowohl Wohnnutzungen als auch stille bis mässig störende Gewerbebetriebe, Dienstleistungen und gastronomische Nutzungen. Damit eignet sich das Grundstück insbesondere für die Entwicklung eines Mehrfamilienhauses oder einer kombinierten Wohn- und Gewerbeliegenschaft.
Attraktives Neubaupotenzial
Gemäss dem Gemeindebaureglement von Rubigen beträgt die zulässige oberirdische Geschossflächenziffer (GFZo) zwischen 0,8 und 1,2. Daraus ergibt sich für das Grundstück eine theoretisch realisierbare oberirdische Geschossfläche von bis zu 1860 m².
Die wichtigsten Eckdaten:
- Gemeinde: Rubigen (BE)
- Parzellennummer: 609
- Grundstücksfläche: 1550 m²
- Bauzone: Mischzone A
- Geschossflächenziffer: 0,81,2
- Minimale oberirdische Geschossfläche: 1240 m²
- Maximale oberirdische Geschossfläche: 1860 m²
- Vorgeschriebene Vollgeschosse: 3
- Maximale Gebäudelänge: 50 m
- Kleiner Grenzabstand: 4 m
- Grosser Grenzabstand: 8 m
- Maximale traufseitige Fassadenhöhe: 10 m
- Maximale giebelseitige Fassadenhöhe: 13,5 m
Abhängig von der architektonischen Gestaltung und den geltenden Bauvorschriften kann zusätzlich ein Dach- oder Attikageschoss realisiert werden. Bei einem Attikageschoss sind bis zu 60 % der Dachfläche zulässig. Die maximale Geschossflächenziffer bleibt dabei einzuhalten.
Vielfältige Nutzungsmöglichkeiten
Das Grundstück bietet insbesondere für die Realisierung eines Mehrfamilienhauses interessante Perspektiven. Bei optimaler Ausnutzung der zulässigen Geschossfläche könnte ein Neubau mit einer attraktiven Mischung aus unterschiedlich grossen Wohnungen entstehen.
Alternativ sind auch kombinierte Wohn- und Gewerbekonzepte denkbar, beispielsweise mit Dienstleistungs- oder Gewerbeflächen im Erdgeschoss und Wohnungen in den darüberliegenden Geschossen.
Die flexible Nutzungszone eröffnet damit verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten, die auf unterschiedliche Investitionsstrategien ausgerichtet werden können.
Eine interessante Gelegenheit für Investoren und Projektentwickler
Mit seiner Grundstücksfläche von 1550 m², der vielseitigen Nutzungszone und einer theoretisch realisierbaren oberirdischen Geschossfläche von bis zu 1860 m² bietet dieses Grundstück eine interessante Ausgangslage für die Entwicklung eines Neubauprojekts.
Die Kombination aus Wohn- und Gewerbenutzungsmöglichkeiten eröffnet Investoren und Projektentwicklern verschiedene Perspektiven für die langfristige Nutzung und Vermarktung der Liegenschaft.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen, die Zustellung zusätzlicher Unterlagen oder die Vereinbarung eines persönlichen Besichtigungstermins zur Verfügung.
Hinweis zur Bebaubarkeit
Sämtliche Angaben zum Neubaupotenzial basieren auf dem Gemeindebaureglement Rubigen und dem ÖREB-Katasterauszug vom 30. September 2026.
Die tatsächlich realisierbare Geschossfläche ist insbesondere von den Grenzabständen, der bestehenden Kantonsstrassenbaulinie, der Grundstücksgeometrie sowie weiteren öffentlich-rechtlichen Vorschriften abhängig.
Eine verbindliche Beurteilung der Bebaubarkeit ist im Rahmen einer Projektierung und Abklärung mit der zuständigen Baubehörde vorzunehmen.
1550 m² Grundstücksfläche in der Mischzone A interessantes Potenzial für einen Neubau
In der Gemeinde Rubigen bietet sich eine attraktive Gelegenheit für Investoren, Projektentwickler und Bauherren. Die 1550 m² grosse Parzelle Nr. 609 befindet sich vollständig in der Mischzone A und eröffnet vielfältige Möglichkeiten für die Realisierung eines Neubauprojekts.
Die Mischzone A erlaubt sowohl Wohnnutzungen als auch stille bis mässig störende Gewerbebetriebe, Dienstleistungen und gastronomische Nutzungen. Damit eignet sich das Grundstück insbesondere für die Entwicklung eines Mehrfamilienhauses oder einer kombinierten Wohn- und Gewerbeliegenschaft.
Attraktives Neubaupotenzial
Gemäss dem Gemeindebaureglement von Rubigen beträgt die zulässige oberirdische Geschossflächenziffer (GFZo) zwischen 0,8 und 1,2. Daraus ergibt sich für das Grundstück eine theoretisch realisierbare oberirdische Geschossfläche von bis zu 1860 m².
Die wichtigsten Eckdaten:
- Gemeinde: Rubigen (BE)
- Parzellennummer: 609
- Grundstücksfläche: 1550 m²
- Bauzone: Mischzone A
- Geschossflächenziffer: 0,81,2
- Minimale oberirdische Geschossfläche: 1240 m²
- Maximale oberirdische Geschossfläche: 1860 m²
- Vorgeschriebene Vollgeschosse: 3
- Maximale Gebäudelänge: 50 m
- Kleiner Grenzabstand: 4 m
- Grosser Grenzabstand: 8 m
- Maximale traufseitige Fassadenhöhe: 10 m
- Maximale giebelseitige Fassadenhöhe: 13,5 m
Abhängig von der architektonischen Gestaltung und den geltenden Bauvorschriften kann zusätzlich ein Dach- oder Attikageschoss realisiert werden. Bei einem Attikageschoss sind bis zu 60 % der Dachfläche zulässig. Die maximale Geschossflächenziffer bleibt dabei einzuhalten.
Vielfältige Nutzungsmöglichkeiten
Das Grundstück bietet insbesondere für die Realisierung eines Mehrfamilienhauses interessante Perspektiven. Bei optimaler Ausnutzung der zulässigen Geschossfläche könnte ein Neubau mit einer attraktiven Mischung aus unterschiedlich grossen Wohnungen entstehen.
Alternativ sind auch kombinierte Wohn- und Gewerbekonzepte denkbar, beispielsweise mit Dienstleistungs- oder Gewerbeflächen im Erdgeschoss und Wohnungen in den darüberliegenden Geschossen.
Die flexible Nutzungszone eröffnet damit verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten, die auf unterschiedliche Investitionsstrategien ausgerichtet werden können.
Eine interessante Gelegenheit für Investoren und Projektentwickler
Mit seiner Grundstücksfläche von 1550 m², der vielseitigen Nutzungszone und einer theoretisch realisierbaren oberirdischen Geschossfläche von bis zu 1860 m² bietet dieses Grundstück eine interessante Ausgangslage für die Entwicklung eines Neubauprojekts.
Die Kombination aus Wohn- und Gewerbenutzungsmöglichkeiten eröffnet Investoren und Projektentwicklern verschiedene Perspektiven für die langfristige Nutzung und Vermarktung der Liegenschaft.
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Eine verbindliche Beurteilung der Bebaubarkeit ist im Rahmen einer Projektierung und Abklärung mit der zuständigen Baubehörde vorzunehmen.
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