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06/03/2009 11:51 from mistelbe
ich habe schlechte Erfahrungen mit Orange gemacht. Ich war dort ein Jahr lang mit ADSL/Fixnet (Vertrag bis 31.Jan.09)und einem Handy-Abo. Nun habe ich rechtzeitig das ADSL gekündigt weil ich auf Bluewin-TV wechseln wollte. Da Bluewin-TV ein Angebot hatte, liess ich dies bei Swisscom auf 01.Januar aktivieren. Nun hat Orange die Frechheit mir die rechtskräftige Kündigung nachträglich in vorzeitige Vertragsauflösung abzuändern und will 300.- Fr. dafür "garnieren". Dazu gibt es noch zu sagen dass ich ende Dezember das Handy-Abo verlängert und Anfang Januar für meine Frau ein zweites abgeschlossen habe. Die Swisscom hat leider auch am 18.Dez. schon die Pre-Selection aufgehoben. Trotzdem dass Orange vielleicht aufgrund einer spitzfindigen Auslegung der Vertragsbedingunen das Recht hat, finde ich das Verhalten daneben...
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09/03/2009 14:50 from Ralf Beyeler
Guten Tag Ja, es ist leider so, dass der Vertrag wohl bis am 31. Januar 2009 läuft und Sie als Kunde bereits am 31. Dezember 2008 keine Dienstleistungen mehr bezogen haben. Ich finde es nicht richtig, die nachträgliche Vertragsauflösung zu verrechne. Doch dies ist im Vertrag so festgelegt und Orange beharrt wohl auf die Einhaltung des Vertrages. Sie können sich an die Ombudscom wenden und um einen Vermittlungsversuch bitten. Mein Tipp: Keine Verträge mit solchen Klauseln unterschreiben, dann kann man auch nicht mit solchen Gebühren belangt werden. Liebe Grüsse Ralf Beyeler comparis.ch
09/03/2009 23:20 from mistelbe
Vielen Dank für die Antwort und den Tipp, man lernt nie aus, auch wenn es viele Leute hat welche warten im Geschäft die ganzen Vertragsbedingungen durchzulesen.